Jean Bricmont

Humanitärer Imperialismus

Die Ideologie von der humanitären Intervention als Rechtfertigung für imperialistische Kriege

Einleitung zur deutschen Ausgabe von Noam Chomsky

Aus dem Englischen übersetzt von Ingrid von Heiseler

Edition Globale Analysen Band 9

220 Seiten Softcover, 14.80 €, Berlin 2009 (Dezember 2008):Kai Homilius Verlag

Das Buch ist ein mit zahlreichen Belegen und überzeugenden Argumenten begründeter Appell an die Verfechter humanitärer Interventionen, sich für die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen. Eine Ermutigung.

Der Schluss des umfangreichen Vorworts von Noam Chomsky: "Nichtsdestoweniger [...] bietet die gegenwärtige Weltordnung keine andere Alternative, die vorzuziehen wäre, als die, die 'Verantwortung zum Schutz' den Vereinten Nationen zu übertragen. In der realen Welt ist, wie Bricmont beredt erklärt, der 'humanitäre Imperialismus' mächtiger Staaten, die das Recht beanspruchen, Gewalt einzusetzen, wenn sie 'glauben, es ist richtig' die einzige Alternative. Dabei 'pervertieren sie die Verwaltung der Gerechtigkeit selbst' regelmäßig und vorhersagbar."

Zitat aus www.forum.politik.de über die völkerrechtliche Grundlage von Interventionen:

Als [...] die USA, die Sowjetunion, Frankreich und England am 8. August 1945 das Londoner Abkommen unterzeichneten, enthielt es den Anklagepunkt Angriffskrieg. Das Abkommen begründete das „Statut für den Internationalen Militärgerichtshof“, der rund vier Monate später den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg eröffnen sollte. In Artikel sechs wurde erstmals in der Justizgeschichte der Angriffskrieg als Verbrechen deklariert. Am 21. November 1945, dem zweiten Tag des Nürnberger Prozesses, [sagte] [...] der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson in seinem Eröffnungs-Plädoyer: „Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum . . . Unsere Auffassung ist: Welche Beschwerden eine Nation auch immer haben mag, wie unbefriedigend sie auch immer den bestehenden Zustand findet, ein Angriffskrieg ist ein ungesetzliches Mittel, solche Beschwerden zu beheben oder solche Verhältnisse zu ändern.“

In der Urteilsverkündung vom 30. September 1946 folgte das Gericht der Anklage und befand eine Reihe von Angeklagten des Verbrechens gegen den Frieden für schuldig. [...] In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Krieg ist seinem Wesen nach ein Übel. Seine Auswirkungen sind nicht allein auf die kriegführenden Staaten beschränkt, sondern treffen die ganze Welt.“

Dass dieses Urteil kein Ausnahmespruch war, sondern einen für die Nachwelt gültigen Präzedenzfall darstellt, begründet Tellford Taylor in seinem Buch „Die Nürnberger Prozesse“. Taylor war US-Jurist, Mitglied der Anklagevertretung im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, Hauptankläger in den Folgeprozessen und später Professor an der juristischen Fakultät der Columbia University. Er schreibt: „In einem gewissen Sinne war Nürnberg sogar ,revolutionär‘ zu nennen, indem seine Väter mehrere neue strafrechtliche Prinzipien einführten. Was die Charta betrifft, so stellt die Einbeziehung der Verbrechen gegen den Frieden den entscheidenden Punkt dar . . . Man kann sich durchaus darüber streiten, ob es klug war zu erklären, dass die Einleitung eines Angriffskriegs nach dem Völkerrecht ein Verbrechen sei; aber mit Sicherheit wäre es rechtens gewesen, ein derartiges Prinzip für die Zukunft einzuführen . . . Genau das aber hatte Jackson von Anfang an erreichen wollen, um einen Präzedenzfall dafür zu schaffen, dass auch in Zukunft Verbrechen gegen den Frieden bestraft werden konnten. Schließlich bestätigte auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 die ,Prinzipien des Völkerrechts‘, die ,von der Charta des Nürnberger Gerichtshofs und vom Urteil des Gerichtshofs anerkannt worden sind‘.“ Demnach hat das Urteil von Nürnberg ein Recht gesetzt, das auch jetzt noch volle Gültigkeit besitzt.